I. Allgemeiner Geltungsbereich
1. Unsere Anfragen, die Bestellungen, Auftragsbestätigungen sowie die Entgegennahmen von
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden
„Allgemeinen Einkaufsbedingungen“. Soweit die nachfolgenden Bedingungen keine
abweichenden Regelungen enthalten, gelten ergänzend die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Firma Gerold Wendelken Dieselnotstromtechnik.
Entgegenstehende oder von unseren AEB abweichende Bedingungen des Auftragnehmers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere AEB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
von unseren AEB abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung des
Auftragnehmers vorbehaltlos annehmen.
2. Alle Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. Telefax oder E-Mail genügt.
3. Unsere AEB gelten für juristische Personen des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen oder Unternehmen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln.
II. Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung
1. Wir zahlen nach vertragsgemäßer Erbringung der Lieferung bzw. Leistung sowie Eingang der
ordnungsgemäßen Rechnung innerhalb von 14 Tagen, es sei denn es wurden andere bzw.
individuelle Zahlungsziele vereinbart.
2. Alle Rechnungen müssen, außer unserer Bestell- und Auftragsnummer das Datum der
Bestellung tragen. Rechnungen, die dies nicht berücksichtigen, werden zurückgegeben, ohne
dass hierdurch unsere Rechte aus den vereinbarten Zahlungsbedingungen verloren gehen.
3. Rechnungen dürfen der Sendung nicht beigepackt werden. Bis zum Zugang einer
ordnungsgemäßen Rechnung ist ein Zahlungsverzug unseres Unternehmens
ausgeschlossen. Weitergehende gesetzliche (insbesondere steuerrechtliche) Verpflichtungen
des Auftragnehmers hinsichtlich der Ausgestaltung von Rechnungen bleiben unberührt.
4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen uneingeschränkt zu. Abtretungen der Forderung des Auftragnehmers gegen
uns an Dritte sind ausgeschlossen.
III. Sach-, Rechtsmängel und Gewährleistung
1. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware nach deren Erhalt zu prüfen. Wir bemühen uns, die Ware
auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, auf Vollständigkeit und Tauglichkeit in
Form von Stichproben zu untersuchen, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem
Geschäftsgang tunlich ist. § 377 HGB wird ausgeschlossen, soweit dies zulässig ist. Eine
Rüge innerhalb von 45 Tagen seit Entdeckung eines Mangels oder sonstiger Beanstandungen
ist rechtzeitig. Der Auftragnehmer verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
2. Wir sind unabhängig davon berechtigt, vom Auftragnehmer nach unserer Wahl
Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Falle hat der Auftragnehmer
die zum Zweck der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu
tragen. Das Recht auf Schadensersatz bleibt uns vorbehalten.
3. Entstehe uns infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang
übersteigende Eingangskontrolle, hat der Auftragnehmer diese Kosten zu tragen.
IV. Höhere Gewalt, Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte
1. Unvorhersehbare, unabwendbare und/oder außergewöhnliche Ereignisse, die von uns nicht
zu vertreten sind und auf unseren Betrieb erheblich einwirken oder gar zur Einstellung des
Betriebes führen, befreien uns von der geschuldeten Abnahmepflicht.
2. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches in Ziffer 1. beschriebenes
Ereignis länger als drei Monate andauert, es sei denn, es handelt sich um den Fall einer
Sonderanfertigung für uns. Im Falle eines Rücktritts kann der Auftragnehmer keine
Schadensersatzansprüche daraus herleiten.
3. Machen wir von unserem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so sind wir während des
Bestehens der in Satz 1 genannten Hindernisse von der Verpflichtung zur vertragsgemäßen
Leistung frei.
4. Zeichnungen, Muster, Prozessabläufe, etc., die etwa unseren Bestellungen beigegeben
worden sind, bleiben in unserem Eigentum. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich,
die vorgenannten Unterlagen weder mittelbar noch unmittelbar für Lieferungen an Dritte zu
verwenden. Sie müssen spätestens mit der letzten Lieferung oder Leistung aus dem
jeweiligen Auftrag in brauchbarem Zustand zurückgesandt werden.
Diese Unterlagen dürfen vom Auftragnehmer nur verwendet und Dritten nur insoweit
zugänglich gemacht oder bekannt gegeben werden, als dies unbedingt zur Erledigung unserer
Bestellung erforderlich ist und wir diesem Vorgehen vorher schriftlich zugestimmt haben.
5. Alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten unserer
Geschäftsbeziehung sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
6. Das alleinige Eigentum und Urheberrecht im Rahmen der Auftragsausführung entwickelten
Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, Vorrichtungen oder Software, die als Hilfsmittel zur
Durchführung des Auftrags dienen, steht uns zu. Wir sind berechtigt, diese Dritten zugänglich
zu machen oder sie selbst zu verwerten.
V. Sicherheit, Dokumentation, Umweltschutz
1. Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers müssen den aktuellen gesetzlichen
Bestimmungen und Richtlinien, insbesondere den Sicherheits- und
Umweltschutzbestimmungen einschließlich der Verordnung über gefährliche Stoffe, dem
ElektroG und den Sicherheitsempfehlungen der zuständigen deutschen Fachgremien oder
Fachverbände, z.B. VDE, VDI, DIN, entsprechen.
Die Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern.
Zum Lieferumfang im Rahmen der Dokumentation gehört die Zusendung der EG-
Konformitätserklärung nach den geltenden Maschinen- und EG- Richtlinien.
Sind in der Bestellung keine weitergehenden Anforderungen festgesetzt, ist die Ware in
Übereinstimmung mit der handelsüblichen Beschaffenheit zu liefern, und sofern DIN/EN oder
ihnen gleichzusetzende Normen einschlägig sind, diese zugrunde zu legen und die
entsprechenden Warendokumentationen/-spezifikation beizufügen.
Der Auftragnehmer sichert ausdrücklich zu, dass die angelieferten Materialien nicht
kontaminiert sind oder Verunreinigungen aufweisen. Daraus entstehende Kosten übernimmt
der Auftragnehmer.
2. Erbringt der Auftragnehmer Lieferungen oder Leistungen auf unserem Betriebsgelände, ist der
Auftragnehmer zur Einhaltung der Hinweise zur Sicherheit, Umwelt- und Brandschutz für
Betriebsfremde in der jeweils gültigen Fassung verpflichtet.
3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den aktuellen Stand der für seine Komponenten
zutreffenden Richtlinien und Gesetze hinsichtlich von Stoffbeschränkungen zu ermitteln und
einzuhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht-verbotene Stoffe einzusetzen.
Vermeidungs- und Gefahrstoffe laut den geltenden Gesetzen und Richtlinien sind auf den
Spezifikationen durch den Auftragnehmer anzugeben. Falls zutreffend sind die
Sicherheitsdatenblätter bereits mit den Angeboten und bei der jeweiligen Erstbelieferung mit
dem Lieferschein abzugeben. Hinweise über Überschreitungen von Stoffeinschränkungen und
Lieferung von Verbotsstoffen sind uns umgehend mitzuteilen.
4. Bei Lieferungen und beim Erbringen von Leistungen ist der Auftragnehmer allein für die
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Danach erforderliche
Schutzvorrichtungen sowie etwaige Anweisungen des Herstellers sind kostenlos mitzuliefern.
VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Bremen
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem
Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist, wenn der Auftragnehmer
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftragnehmers zu klagen.
3. Es gilt deutsches Recht.
VII. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften
nichtig sein, so bleibt der Bestand der übrigen hiervon unberührt. An die Stelle der
nichtigen Klausel tritt die gesetzliche Regelung; dies ist bei mehreren Möglichkeiten
diejenige, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der nichtigen Klausel am nächsten
kommt.